Der Kaufprozess

Kaufprozess

der Kaufprozess

  • Der Kaufprozess in Spanien unterscheidet sich stark von dem, was in Island bekannt ist, und es gibt viele Dinge zu beachten. Es ist von unschätzbarem Wert, die Hilfe von Isländern zu haben, die über langjährige Erfahrung und Kenntnisse des gesamten Kaufprozesses in Spanien verfügen. Spanarheimili bietet Hilfe und Unterstützung durch isländische und spanische Anwälte, die in Spanien leben. Im Folgenden werden wir den Prozess des Immobilienkaufs in Spanien nachzeichnen und auf Bankgeschäfte, Finanzierung, Anschaffungskosten, Betriebskosten von Immobilien usw. verweisen. 

Der Kaufprozess beginnt in der Regel damit, dass sich interessierte Käufer die Immobilien entweder selbst ansehen oder an organisierten Touren nach Spanien teilnehmen, die von Spain Home organisiert werden. Ist die Traumimmobilie gefunden, beginnt ein spezifischer Kaufprozess, der je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine gebrauchte Immobilie handelt, unterschiedlich ausfällt. Dieser Prozess wird gut erklärt und es wird versucht, den Prozess kurz zu erklären.

Einkaufsbedingungen

Island ist Teil des EWR-Abkommens, und infolgedessen müssen Isländer, die in Spanien in Immobilien investieren, keine besonderen Bedingungen in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen, Aufenthalt oder ähnliche Bedingungen erfüllen. Der Kaufinteressent muss eigentlich ein Bankkonto bei der Bank seiner Wahl eröffnen und eine sogenannte NIE-Nummer, das ist eine spanische Identifikationsnummer, beantragen. Um eine NIE-Nummer zu erhalten, müssen Sie einen speziellen Antragsprozess durchlaufen, der nicht kompliziert ist, aber normalerweise einige Tage dauert. Die Mitarbeiter von Spain House können ihren Kunden gegen eine geringe Gebühr NIE-Nummern zur Verfügung stellen und auch dabei helfen, ihre Kunden mit einer spanischen Bank in Kontakt zu bringen.
 

Ankauf gebrauchter Wohnungen

Der gesamte Kaufprozess in Spanien ist anders als in Island bekannt und in vielen Fällen sicherer und einfacher. Beispielsweise werden Immobilien im Allgemeinen nicht an mehrere Gläubiger mit mehreren Pfandrechten verpfändet. Auch der Abschluss des Kaufvertrages/Übergabe findet im Büro des Notariats statt. Ein Notar spielt in Island die gleiche Rolle wie ein Richter. Der Notar ist bei dieser Transaktion immer ein gewisses Sicherheitsventil für alle Beteiligten. Stellt der Notar beim Kaufvorgang oder bei den übermittelten Daten über die verkaufte Immobilie einen Fehler fest, wird die Unterzeichnung verschoben, bis die auslegbaren Dinge korrigiert sind oder er die Transaktion vollständig ablehnen und den Verzicht unterschreiben kann. Die Macht und Verantwortung des Gerichtsvollziehers (Notario) ist daher bei der Transaktion sehr groß.

Wenn ein Käufer nach einer gründlichen Besichtigung seine Traumimmobilie gefunden hat, macht er über Spainhome ein Angebot. Der Angebotspreis für gebrauchte Immobilien in Spanien ist nicht festgelegt und festgelegt, daher steht es dem Käufer frei, ein Angebot abzugeben. Der Käufer kann die Immobilie anbieten und wenn eine endgültige Einigung über den Kaufpreis zwischen den Parteien erzielt wurde, wird ein „Reservierungsvertrag / compra de venta“ abgeschlossen und eine Bestätigungszahlung geleistet, die in der Regel zwischen 3.000 und 6000 Euro beträgt und beträgt verhandelbar. In einigen Fällen kann die Bestätigungszahlung einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises betragen. Die Bestätigungszahlung geht direkt an den Verkäufer der Immobilie oder seinen Vertreter und ist normalerweise nicht erstattungsfähig. Wenn der Käufer den Kauf storniert, erhält er diesen Betrag nicht zurückerstattet und mit dem Erhalt der Bestätigungsgebühr verpflichtet sich der Verkäufer nach spanischem Recht, die Immobilie nicht anderen zum Verkauf anzubieten und wird die Immobilie aus dem Verkaufsregister entfernen. Mit anderen Worten, die Immobilie ist für den Käufer reserviert, bis der Verzicht unterzeichnet ist, und dann hat der Käufer Zeit, eine spanische Identifikationsnummer anzugeben und/oder die Finanzierung abzuschließen, aber dieser Vorgang kann 4-8 Wochen dauern.

Zu beachten ist, dass vor der Bestätigungszahlung an den Verkäufer die Vorlage der letzten Zahlungsbelege für Wasser und Strom sowie für Grundsteuern und Wohnungsbaugenossenschaftsgebühren erforderlich ist. Es ist wichtig, dass diese Gebühren alle zurückerstattet werden. Eine Fotokopie des Verzichts (Copia Simple) und ein Hypothekenbuchzertifikat, das den Eigentumstitel des Verkäufers bestätigt, sind ebenfalls erforderlich. Es muss genau geprüft werden, ob alles bezahlt ist und die Hypothekenbuchbescheinigung sauber ist, aber wenn dies nicht der Fall ist, muss sichergestellt werden, dass der Beauftragte dafür sorgt, dass alle Kaufvertragszahlungen zur Tilgung möglicher Rückstände verwendet werden bzw einen Kredit abzuzahlen. Die Anwälte von Spain Home wahren in diesem Prozess die Interessen der Käufer. 

Der Käufer kann Kaufvertragszahlungen jederzeit nach eigenem Ermessen einrichten und verteilen. Wird aber ein Teil des Kaufpreises mit einem Kredit bei einer Bank beglichen, wird dieser erst mit der Abtretung ausgezahlt. In Spanien ist es üblich, dass ein Kaufvertrag in der Regel nie notariell beurkundet wird, sondern die notarielle Beurkundung der Abtretung sofort erfolgt, da zu diesem Zeitpunkt alle Zahlungen geleistet sind und somit eine Kaufpreisspreizung nicht üblich ist einige Monate, wie es in Island üblich ist. Außerdem wird Eigentum nie bis zur Übergabe übergeben, im Gegensatz zu dem, was in Island passiert und passiert, und daher gibt es eine strenge Inspektionspflicht, die auf den Käufern liegt.

 

Wenn die Immobilie lieferbereit ist und der Käufer bereit ist, den Kaufpreis abzüglich der Bestätigungsgebühr zu zahlen, ist der Verkauf abgeschlossen (Escritura Publica de Compra Venta). Ein Mitarbeiter oder Anwalt von Spánarheimil bearbeitet die Verzichtserklärung und bereitet alle Vollendungen in Zusammenarbeit mit dem Sheriff (Notario) vor. Käufer und Verkäufer treffen sich dann beim Notar und unterschreiben den Verzicht. Der Käufer erhält eine Kopie der Abtretung (copia simple), das Original wird jedoch notariell beglaubigt und offiziell beim Immobilien- und Grundbuchamt von Spanien (ähnlich dem isländischen Immobilienregister) eingetragen. Ein Notar kümmert sich um diese Registrierung und wenn die Registrierung abgeschlossen ist, wird das Original des Verzichts entweder an den Käufer oder an die Bank gesendet, wenn eine Bank den Kauf finanziert hat. 

 

Bei Bankfinanzierungen ist in der Regel der Filialleiter der Geschäftsbank des Käufers bei der Unterzeichnung des Verzichts beim Notar anwesend. Er unterzeichnet auch den Verzicht mit Käufer, Verkäufer und Notar. Der Filialleiter tut dies, weil im Gegensatz zur Verzichtserklärung in Island bei der spanischen Verzichtserklärung alles, was mit dem Immobiliendarlehen und den Bedingungen der Anleihe zusammenhängt, verzehntet wird. Tatsächlich lässt sich sagen, dass alle Bedingungen der dem Immobiliendarlehen zugrunde liegenden Anleihe im Verzicht aufgeführt sind. Nach der kommentarlosen Unterzeichnung des Verzichts überreicht der Filialleiter dem Verkäufer der Immobilie einen Scheck über den Wert des Darlehens, das der Käufer bei der Bank aufgenommen hat. Der Käufer zahlt dem Notar dann das Eigenkapital, das er zum Zeitpunkt des Kaufs zahlt, aber diese Zahlung ist oft in der Gesamtzahlung enthalten, die im Scheck des Filialleiters steht, da der Käufer das entsprechende Eigenkapital bereits hinterlegt hat zum Kaufvertrag auf das spanische Bankkonto. Die Methode ist also, dass der Käufer die Anzahlung für den Kauf auf sein Bankkonto in Spanien einzahlt, bevor er die Verzichtserklärung unterzeichnet, und der Filialleiter mit einem an den Verkäufer der Immobilie adressierten Scheck eintrifft, wodurch alle Zahlungen im Namen von erledigt werden Käufer und Zahlung des vollen Kaufpreises.

Wenn eine Immobilie übergeben und an den Käufer übergeben wurde, ist es erforderlich, die mit der Immobilie verbundenen Verträge, dh Wasser-, Strom- und Gasverträge, zusammen mit der Mitgliedschaft in der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft, umzubenennen. Der Eigentümerwechsel wird SUMA gemeldet, einer Form der Erhebung der Grundsteuer. Der Anwalt von Spain Home kümmert sich um all diese Namensänderungen für den Käufer und kümmert sich um die gesamte Nachverfolgung nach der Übergabe. 

 

Wie oben zu sehen ist, ist der Kaufprozess lang und umfangreich, und es ist daher sehr verständlich, dass der Käufer, der möglicherweise in einem anderen Land lebt, nicht die Möglichkeit hat, während des Prozesses alle Dokumente zu unterzeichnen. Daher ist es bei Immobilientransaktionen in Spanien bekannt, dass der Käufer einer verantwortlichen und vertrauenswürdigen Person eine Vollmacht (poder de compra) erteilt, um alle erforderlichen Dokumente in seinem Namen zu unterzeichnen. Wenn der Käufer eine solche Vollmacht in Spanien nicht erteilen kann, ist es möglich, eine solche Vollmacht in Island zu erteilen. In diesem Fall wird die Vollmacht auf Spanisch an den Käufer gesendet und zum nächsten Sheriff gebracht, wo die Vollmacht in Anwesenheit von Zeugen unterzeichnet wird und der Sheriff einen Notarstempel ausstellt. Abschließend wird die Vollmacht gestempelt und beim Außenministerium beglaubigt, wo die Papiere nochmals mit einem „Apostille“-Stempel versehen werden. Danach wird die Agentur nach Spanien entsandt. Das spanische Heimpersonal hilft bei all dieser Fertigstellung. Wählt der Käufer diesen Weg, kann der Käufer auch den Filialleiter mit einem Scheck der Bank über den Kaufpreis kommen lassen und der Filialleiter alle Zahlungen im Namen des Kunden erledigen, so dass der Makler nur noch zur Unterschrift kommen muss Dokumente und wickeln keine Zahlungen ab oder sind für diese verantwortlich .

Kauf eines Neubaus oder einer im Bau befindlichen Immobilie

Wenn sich der Käufer entschieden hat, in eine im Bau oder Neubau befindliche Immobilie zu investieren, wird ein „Reservierungsvertrag“ (Contracto de Compra Venta/Reservierungsvertrag) erstellt und eine Bestätigungszahlung von mindestens 3.000 Euro gezahlt, die jedoch möglicherweise in Anspruch genommen wird einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises berücksichtigen. Diese Bestätigungszahlung ist irreversibel, d. h. wenn der Käufer storniert, erhält er diesen Betrag nicht zurückerstattet. Sobald die Bestätigungszahlung geleistet wurde, wurde eine Einigung zwischen den Parteien erzielt und die Immobilie aus dem Verkaufsregister gelöscht.

Befindet sich das Objekt bei Abschluss des Reservierungsvertrages im Bau, ist es üblich, dass 30-40% des Kaufpreises während der Bauzeit und nach Baufortschritt zu zahlen sind. Es sollte klargestellt werden, dass der Bauherr auf Wunsch verpflichtet ist, eine Bankbürgschaft für alle während der Bauzeit geleisteten Ratenzahlungen zu stellen. Wenn der Käufer beabsichtigt, den Kauf mit Krediten einer spanischen Bank zu finanzieren, ist es nicht möglich, den Kredit aufzunehmen und zu registrieren, bis die Immobilie vollständig fertiggestellt ist und die Verzichtserklärung unterzeichnet und die Immobilie übergeben wurde. Aber natürlich kann die Kreditzusage der Bank schon einige Zeit vor der Gültigkeit der Bankdarlehenszusage für 3 Monate erfolgen. 

 

In Spanien ist es üblich, dass ein neues Gebäude erst einige Zeit nach dem offiziellen Abschluss der Arbeiten oder wenn die zuständigen Baubehörden ein endgültiges Bewertungszertifikat für die Immobilie und dieses Zertifikat zusammen mit anderen ausgestellt haben, an den Käufer übergeben wird Nachweise bei der Liegenschaftsbewertungsstelle der jeweiligen Gemeinde amtlich gemeldet wurde. 

 

Es ist rund, so dass die Übergabe der Liegenschaft, anders als in Island üblich, gleichzeitig mit der Unterzeichnung der Verzichtserklärung rund um die Uhr erfolgt und die Verzichtserklärung (Escritura Publica de Compra Venta) erst mit dem Neubau abgeschlossen ist abgeschlossen. 

 

Ein Mitarbeiter oder Anwalt des Spanischen Heims arbeitet an der Vorbereitung des Verzichts und bereitet den gesamten Abschluss mit dem zuständigen Richter (Notario) vor. Der Käufer und der Bauherr unterzeichnen dann die Verzichtserklärung in Anwesenheit eines Notars und der Käufer erhält eine Kopie der Verzichtserklärung (copia simple), aber das Original wird notariell beglaubigt oder zur amtlichen Registrierung, wie im obigen Abschnitt erwähnt. Bei einer Finanzierung über eine Bank zahlt die Bank das Darlehen nach Unterzeichnung des oben genannten Verzichts aus. 

Der Abschlussprozess beim Kauf eines Neubaus oder einer im Bau befindlichen Immobilie ähnelt in vielerlei Hinsicht dem Abschluss des Kaufs eines gebrauchten Eigenheims, jedoch müssen vor der Verzichtserklärung wesentlich mehr Datenerhebungen bei öffentlichen Einrichtungen und Behörden stattfinden. Alle Prüfungen durch Baubehörden und zuständige Ämter müssen stattgefunden haben und Bestätigungen darüber vorliegen. Leider gibt es Tricks, damit diese Daten in manchen Fällen nicht übermittelt werden. Das hat später oft zu Problemen geführt. Die Mitarbeiter von Spánarheimilis kümmern sich in jeder Hinsicht um die Interessen des Käufers. 

Die Mitarbeiter von Spánarheimilis haben die Art und Weise, wenn sich eine Immobilie im Bau befindet, dass die Mitarbeiter von Spánarheimilis in Spanien den Fortschritt des Baus überwacht haben und dann regelmäßig Bilder an den Verkäufer senden, um Informationen über den Status und den Fortschritt der Arbeiten zu erhalten. Auf diese Weise wird der Käufer über den Baufortschritt informiert. 

Bankwesen und Finanzierung

Alle Immobilienkäufer halten es für notwendig, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, aber es ist in Spanien üblich, dass alle Zahlungen für den Betrieb der Immobilie über den Zahlungsdienst der Bank laufen. Normalerweise ist die Eröffnung eines Bankkontos erst möglich, wenn die NIE-Nummer (Spanische Nationale Identifikationsnummer) vergeben wurde. In der Praxis wird es so gehandhabt, dass einige Banken sich bereit erklären, ohne NIE-Nummer ein Bankkonto für den Immobilienkäufer zu eröffnen und dann die Passnummer oder bis zum Erhalt der NIE-Nummer zu verwenden. Die jeweilige Bank kann dann alle Zahlungen der üblichen Betriebskosten und Gebühren übernehmen, ähnlich wie es im Zahlungsdienst von Banken in Island bekannt ist. 

Die Zinssätze sind entweder fest oder variabel. Bei variablen Zinssätzen sind die Zinssätze so gestaltet, dass sie sich am jeweiligen EURIBOR-Zinssatz zusammen mit dem Zinsspread der jeweiligen Bank orientieren. Der variable Zinssatz ist jedoch in der Regel für die ersten 12 – 24 Monate fest, wird dann regelmäßig alle 12 Monate überprüft und dann erhöht oder gesenkt, je nachdem wie hoch der EURIBOR-Satz zu diesem Zeitpunkt ist. Der Zinssatz der Bank ändert sich nie. Auch enthalten die Kreditkonditionen meist eine Regelung, dass die Zinsen einen bestimmten Prozentsatz nie übersteigen und nie unterschreiten. Bei einer Zinsbindung wird der Zinssatz von Anfang an festgelegt und über die gesamte Kreditlaufzeit fixiert. 

Es gibt viel Konkurrenz für diese Kredite, daher ist es wichtig, genau zu prüfen, was verfügbar ist, und nach den besten Konditionen zu suchen. Hrafnhildur Ósk Eiríksdóttir, eine Mitarbeiterin von Spánarheimil, ist ehemalige Filialleiterin einer spanischen Bank und beauftragt die Kunden von Spánarheimil, nach Angeboten für Immobiliendarlehen zum Kauf von Wohnungen in Spanien zu suchen. Ein interessierter Käufer kann Hrafnhildar alle angeforderten Finanzdaten übermitteln, die von Banken ein Angebot für eine mögliche Finanzierung anfordern und einen formellen Kreditvertrag erhalten können, aus dem hervorgeht, wie teuer die Immobilie gekauft werden kann. Bewaffnet mit einer solchen Kreditzusage kann sich der Käufer nach der passenden Traumimmobilie in Spanien umsehen. Andernfalls können die Bedingungen wie folgt lauten: 

Leihfrist: Bis zu 30 Jahre und die Leihfrist richtet sich nach dem Alter des Leihnehmers. Menschen in den Vierzigern würden beispielsweise einen Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren erhalten, aber Menschen in den Sechzigern würden wahrscheinlich nur einen Kredit mit einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren erhalten, da die Banken eine vollständige Rückzahlung des Kredits bis zum Alter von 75 Jahren anstreben. 

Hypothek: Bis zu 70 Prozent des Bankgutachtens oder Verkaufspreises der Immobilie. Es ist die Bank, die ihren Vertreter entsendet, um die Immobilie, für die ein Kredit beantragt wird, zu besichtigen und zu bewerten. Die Einschätzung der Bank (Bankeinschätzung) ist die Einschätzung, die die Bank hinsichtlich der möglichen Kredithöhe anstrebt. Die Bankbewertung muss nicht mit dem Kaufpreis übereinstimmen, daher können Situationen auftreten, in denen die Bank mehr oder weniger als verlangt leihen möchte. Die Bankbewertung kostet den Kreditnehmer ca. 150-400 Euro (je nach Objektgröße).  

Zinssätze: Lag bei etwa 2,5 bis 4,00 % (Mai 2019) basierend auf nicht indexierten Festzinssätzen.
Der Zinsentscheidung der Bank liegt die Ansicht zugrunde, dass je länger die Kreditlaufzeit, desto höher der Zinssatz. Die Bank bewertet auch die Zahlung des Antragstellers und Spánarheimili kann als Vermittler auftreten, um einem interessierten Käufer eine Kreditgarantie einer spanischen Bank zu geben, aber mehrere spanische Banken sind auf Kredite an Ausländer spezialisiert, die keinen ständigen Wohnsitz in Spanien haben. 

Leihgebühr: Liegt zwischen 1,0 % und 2,0 %.

Zahlungsbelastung: Die geschätzte Zahlungsbelastung pro 100.000 Euro (ca. 13,6 Mio. ISK) mit 3,0 % Zinsen für 30 Jahre beträgt ca. 450 Euro (ca. 57.500 ISK) pro Monat. (Wechselkurs – 1 Euro = 137 ISK).

Vorschuss- bzw. Vorschussgebühr: In den ersten 5 Jahren der Leihfrist beträgt die Vorschuss- bzw. Vorschussgebühr 0,5 %, nach 5 Jahren 0,25 %

Einzahlungsermächtigung: Der Darlehensnehmer kann jederzeit die Hauptsumme des Darlehens einzahlen und entweder die Zahlungslast mindern oder die Laufzeit des Darlehens verkürzen. Da es in Spanien keine Indexierung für Kredite gibt, ist zu beachten, dass der Schuldner jedes Jahr einen Rückgang des Kapitalbetrags sieht und der Saldo des Kredits in den ersten Monaten sichtbar abnimmt.

Kreditantrag und Unterlagen: Spain Home übernimmt die gesamte Unterstützung bei der Kapitalbereitstellung. Sie müssen einen förmlichen Antrag stellen und eine Steuererklärung, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien der Einzahlungsscheine und mehr einreichen. Die angeforderten Daten variieren von Bank zu Bank, und die Mitarbeiter von Spánarheimil kümmern sich gegen eine geringe Gebühr um alle Übersetzungen von Daten für die Bank.

Kosten des Kaufs

Die Käuferkosten beim Immobilienkauf in Spanien sind höher als in Island. Beispielsweise muss der Käufer einer Immobilie bei der Unterzeichnung der Verzichtserklärung Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer auf den angegebenen Kaufpreis an die spanische Regierung zahlen. Im Allgemeinen können die Käuferkosten für den Kauf etwa 11%-16% der Gesamtkosten betragen, die sich aus dem Kaufpreis der Immobilie errechnen und bei Übergabe bezahlt werden. Die Anschaffungskosten setzen sich grob wie folgt zusammen:

Mehrwertsteuer:

Ist 10% des angegebenen Preises.

10%

Notarkosten:

Es gibt feste Dokumenten- und Verwaltungskosten, die je nach Preis der Immobilie variieren, aber etwa 0,5 % des angegebenen Preises betragen können.

0.5%

Registrierungsgebühr für Kaufvertrag:

1,5 % des angegebenen Kaufpreises.

1.5%

Anmeldegebühr mit Leihgabe:

0-1,5 % der Kreditsumme, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Hängt von Banken ab.

0% – 1.5%

Leihgebühr mit Ausleihe:

Etwa 1.0 % -2,0 % der Kreditsumme, wenn ein Kredit aufgenommen wird.

1% – 2%

Bankenbewertung:

150-400 Euro je nach Größe der Immobilie – wenn ein Kredit aufgenommen wird.

150-400

Euro

Energieverträge:

300 – 500 Euro für die Erstellung von Wasser- und Stromverträgen beim Kauf eines Neubaus.

300-500

Euro

NIE-Nummer:

150 Euro pro Person für die Erstellung einer NIE-Nummer.

150

Euro

Anwaltskosten / Verwaltungsgebühr:

Die Höhe hängt vom Umfang der Anschaffung und ihrer Art ab. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten für Rechtsbeistand, Dolmetschen ins Isländische und Anwaltschaft durch den Kaufvertragsprozess etwa 1000-1500 Euro und eine zusätzliche Verwaltungsgebühr je nach Umfang der Transaktion betragen.

1000-1500

Euro

Anerkennung:

Nimmt der Antragsteller einen Kredit auf, muss er mit ca. 3-4 % der Kreditsumme an den Kreditkosten rechnen. In diesem Betrag sind Übersetzungskosten enthalten, aber alle Finanzdaten müssen von einem zertifizierten Dokumentenübersetzer ins Spanische übersetzt werden, aber ein solcher Übersetzer wird von Spanarheimil gestellt. 

3%-4%

Betriebskosten der Immobilie und jährliche Steuern

Alle Immobilien haben je nach Größe und Art der Immobilie unterschiedliche Betriebskosten. Die meisten Immobilien haben Zugang zu einem Poolgarten, und die Regelung in Spanien sieht vor, dass jeder Eigentümer eine "Gemeinschaftsgebühr" zahlt, um alle gemeinsamen Kosten zu decken, z. B. Reinigung des Pools, Gartenarbeit, Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums usw. Die Höhe der Wasser-, Strom- und Gasrechnungen variiert und hängt von der jeweiligen Nutzung ab. Eine Immobilienversicherung ist von Vorteil. 

Beispiel für Betriebskosten und Steuern auf Jahresbasis bei einem Immobilienwert von 180.000 Euro.

Wohnungsbaugenossenschaftsbeitrag:

500-1100

Euro pro Jahr

Versicherung:

300-450

Euro pro Jahr

Energierechnungen:

Etwa 1000 – 1500 Euro bei 50 % Auslastung

1000-1500

Euro pro Jahr

Grundsteuern:

250-350

Euro pro Jahr

Vermögenssteuer:

100-200

Euro pro Jahr

Demnach können die Betriebskosten einer Immobilie im Wert von 180.000 Euro oder etwa 25 Millionen isländischen Kronen bei etwa 180 - 300 Euro pro Monat liegen, basierend auf einer 50%igen Auslastung der Immobilie pro Jahr. Diese Kosten entsprechen 25.000 - 40.000 isländischen ISK pro Monat.

Kauf von Immobilien durch isländische Unternehmen.

Isländische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (hf), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (hf) oder Personengesellschaften (sf) können Immobilien in Spanien kaufen sowie Bankkonten eröffnen und Bankgeschäfte bei bestimmten spanischen Banken tätigen

 

Damit das Unternehmen in Spanien eine befristete Arbeitserlaubnis erhält und alle gesetzlichen Rechte in Spanien genießt, ist es notwendig, für ein solches Unternehmen eine spanische Identifikationsnummer oder eine sogenannte CIF-Nummer zu beantragen. Der steuerliche Sitz des betreffenden Unternehmens bleibt in Island und es ist daher nicht erforderlich, einen spanischen Buchhalter oder Buchhalter für das isländische Unternehmen zu haben. 

 

Die Mitarbeiter von Spánarheimil helfen den Vertretern und Eigentümern solcher Unternehmen, eine spanische Identifikationsnummer zu erhalten und Bankgeschäfte in Spanien zu tätigen, aber all diese Arbeiten können durch einen Bevollmächtigten erledigt werden.

 

Für viele Menschen kann es ein enormer Steuervorteil sein, wenn Unternehmen in ihrem Besitz Immobilien in Spanien kaufen, aber die Mitarbeiter von Spanarhomeli beraten Interessenten umfassend. 

 

Heute können isländische Unternehmen in Spanien über bestimmte spanische Banken Finanzierungen für den Kauf von Immobilien in Spanien erhalten. Unter bestimmten Bedingungen der Banken können Kreditkonditionen für Unternehmen die gleichen sein wie für Privatpersonen, vgl. oben.